Viele Unternehmer stellen sich die Fragen:

Mal angenommen, einer Ihrer wichtigsten Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und macht sich in der gleichen Branche selbständig ...
... und weil er unter den Kollegen einen guten Stand hat, begleiten ihn gleich noch 2 weitere Mitarbeiter.
Was würde das für Ihr Unternehmen bedeuten

?

Mal angenommen, Ihnen würde es gelingen, Ihre qualifizierten Mitarbeiter zu halten und zu motivieren ...
... und über deren Ausstrahlung im Umfeld Ihres Unternehmens sogar noch weitere qualifizierte gute Mitarbeiter zu finden.
Was würde das für Ihr Unternehmen bedeuten

?

Ein starkes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterfindung
ist die Maximierung des Betrieblichen Entgeltmanagements!
BETRIEBLICHES ENTGELTMANAGMENT bedeutet die Nutzung verschiedenerer Lohngestaltungselemente.
Denn Bruttolohn ist teuer!
Ein Bruttolohn von 2.500 € kostet dem Unternehmen ~ 3.000 €.
Beim Mitarbeiter kommen ~ 1.700 € an. Der Rest: Steuern und Sozialabgaben!
Andere Lohnbestandteile, wie Sachbezüge, Zuschüsse oder Kostenübernahmen
sind oft steuerbegünstigt oder steuerfrei und sozialabgabenfrei ... z.B.
Bis zu 50,00 €
Monatlicher Sachbezug (on Top - Modul)
In der Vergangenheit gab es oft Sachbezugsscheine, z.B. in Form von Tankgutscheinen - Leider sehr verwaltungsintensiv.
Heute lösen wir den Sachbezug mit einer Mastercard, gern mit dem Logo Ihres Unternehmens. Verwaltungsarm und werbewirksam, denn Ihr Unternehmen befindet sich "immer im Portemonaie Ihrer Mitarbeiter"
Steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer
Bis zu 108,45 €
Monatliche Essengutscheine
Große Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern preisgünstige Mahlzeiten in Betriebskantinen an.
Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Kantine erhalten die gleichen steuerbegünstigten- und sozialversicherungsfreien Leistungen in Form von Essengutscheinen.
Deutschlandweit gibt es mehrere 10.000 Akzeptanzstellen (Restaurants, Imbissketten, Supermärkte).
Bis zu 364,00 € (z.B. für eine Familie mit 2 Kindern)
Jährliche Erholungsbeihilfe
Urlaubsgeld ist Bruttolohn - zu versteuern und beitragspflichtig
Erholungsbeihilfe bleibt bei Einhaltung der Maximalförderung von
156,00 € je Arbeitnehmer, 104,00 € für den Ehepartner und 52,00 € je kindergeldberechtigtes Kind
sozialversicherungsbefreit und wird lediglich pauschalversteuert.
Bis zu 40,00 € (max. Tatsächliche Kosten)
Monatliche Übernahme privater Smartphonekosten
Arbeitnehmer nutzen oftmals ihr privates Handy, um betriebliche Angelegenheiten zu klären oder Termine zu vereinbaren.
Arbeitgeber können daher die tatsächlichen Kosten für einen privaten Mobilfunkvertrag übernehmen.
Steuer- und Sozialversicherungsfrei !
Bis zu 420,00 €
Monatlicher Verpflegungsmehraufwand
Arbeitnehmer im Außendienst müssen für das Essen unterwegs oft mehr finanzielle Mittel aufwenden.
Mitarbeiter mit täglicher Auswärtstätigkeit über 8 Stunden können daher bei einer 5-Tage-Woche bis 210,00 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen.
Weitere 210,00 € können pauschalversteuert, jedoch sozialversicherungsbefreit ausgezahlt werden.
Bis zu 50,00 €
Monatliche Kostenübernahme privater Internetkosten (on Top - Modul)
Arbeitgeber können die privaten Internetkosten der Mitarbeiter bis max. 50,00 €/Monat übernehmen.
25 % Pauschalsteuer für den Arbeitgeber !
Steuer- und Sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer !
Bis zu 302,00 €
Monatlich für die private betriebliche Altersvorsorge
Ohne selbstverantwortete Eigenvorsorge ist die Perspektive des Alters unbefriedigend bis trostlos.
Wird die Altersvorsorge vom Arbeitgeber organisiert, winken erhebliche finanzielle Vorteile: 15% Zuschuss monatlich vom Arbeitgeber, die Beiträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
In Kombination mit der Nettolohnmaximierung können die Beiträge oft vollständig refinanziert werden.
Bis zu 21,00 €
Monatliche Miete für Werbefläche am PKW des Mitarbeiters
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfrei bis zu 21,00 €/Monat eine Werbefächenpauschale für die Anbringung eines Werbeaufklebers des Unternehmens am privaten PKW zahlen.

UMSETZUNG !

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Gemeinsam mit der Geschäftsführung, gern auch mit der Personalvertretung, der Lohnbuchhaltung oder dem Betriebsrat gestalten wir Ihr firmeneigenes Optimierungsprojekt.
Wir sorgen zusammen für die ideale Auswahl der einzelnen Optimierungsmodule.
Anschließend erstellt der Steuerberater eine Machbarkeitsstudie.
Es folgt die Erstellung einer Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.
So sorgt der Steuerberater für die steuerliche Rechtssicherheit.
Die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen sowie
die Erstellung von arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarungen durch einen Rechtsanwalt schaffen arbeitsrechtliche Sicherheit.
Auf einer Informationsveranstaltung wird die Belegschaft über das Sozialkonzept informiert.
In der Folgezeit finden individuelle Mitarbeiter-beratungsgespräche statt.
Die administrative Überwachung erfolgt durch einen spezialisierten externen Dienstleister.
Durch die laufende Betreuung helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Optimierungsmodule und klären Sie über wichtige Gesetzesänderungen auf.
Ich bin Ralf Schmiedel, Inhaber der Unternehmensberatung schmiedelity und spezialisiert auf Betriebliches Entgeltmanagement.
Optimierungen in Unternehmen sind prägender Bestandteil meines Berufslebens, früher als Hauptbuchhalter in einem großen landwirtschaflichen Unternehmen und anschließend als selbständiger Versicherungsmakler.
Heute setze ich meine Erfahrungen als zertifizierter Fachberater für Entgeltoptimierung und betrieblicher Altersvorsorge um.
Ich stehe für die Umsetzung des Betrieblichen Entgeltmanagements in Unternehmen!